Die Rota der Apostolischen Nuntiatur in Spanien (spanisch Tribunal de la Rota de la Nunciatura Apostólica en España; lateinisch Tribunal Rotae Nuntiaturae Apostolicae in Hispania; kurz Spanische Rota) ist ein Gericht der römisch-katholischen Kirche mit Sitz bei der Apostolischen Nuntiatur in Madrid.
Ein Vorgänger der Spanischen Rota ist bereits in Dokumenten des Nuntius Girolamo da Schio aus dem Jahr 1529 belegt. Als Privileg an Spanien wurde sie durch Motu proprio von Papst Clemens XIV. im Jahr 1771 geschaffen. 1932/33 wurde sie aufgelöst, nachdem die Regierung Azaña ihr die zivilrechtlichen Kompetenzen in Eheangelegenheiten entzogen hatte; 1947 wurde sie von Pius XII. neu gegründet.
Die derzeitige Organisation der Spanischen Rota beruht auf Normen aus dem Jahr 1999. Bei der Rota sind sieben Richter (Auditoren) tätig; einer von ihnen ist als Primus inter pares der Dekan (Normen Art. 2). Die Fälle werden jeweils in einem Kollegium (Turnus) aus drei Richtern behandelt (Normen Art. 20). Der Dekan leitet das Gericht (Normen Art. 18); der Nuntius führt die Aufsicht wie ein Bischof über sein Gericht (Normen Art. 15). Zum Personal der Rota gehören auch ein Kirchenanwalt (Promotor iustitiae), ein Verteidiger des Ehebands bzw. der Ordination und deren Stellvertreter (Normen Art. 8).
Die spanische Rota entscheidet in Angelegenheiten aus Spanien
Ausgeschlossen sind Angelegenheiten, die den römischen Gerichten vorbehalten sind (Normen Art. 35; vgl. cann. 1405, 1445 CIC). Die Zuständigkeit der Spanischen Rota ist nicht ausschließlich, insbesondere kann wahlweise die Berufung auch direkt an die Römische Rota gehen (Normen Art. 38).
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