Mit der EAC-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder der bevollmächtigte Vertreter, dass das Produkt, welches zum ersten Mal auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion in den Verkehr gebracht wird, den geltenden Sicherheitsanforderungen genügt, die in den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion festgelegt sind. Verläuft die Konformitätsprüfung erfolgreich, dann müssen die Produkte mit dem EAC-Konformitätszeichen markiert werden. EAC ist eine Abkürzung für Eurasian Conformity. Es ähnelt inhaltlich dem europäischen CE-Zeichen.
Ursprünglich wurde die Konformität von Produkten, welche zum ersten Mal auf dem Markt der UdSSR oder Russland in Verkehr gebracht wurden, mit GOST- und TR-Normen bestätigt.
Am 1. Juli 2010 ist der Zollkodex der Zollunion zwischen Russland, Belarus und Kasachstan in Kraft getreten. Der neue Zollkodex sollte bestehende nationale Zertifizierungsvorschriften wie russische GOST-R-, TR- oder kasachische GOST-K-Normen durch die einheitlichen technischen Regelwerke und technischen Richtlinien der Zollunion bis zum Jahr 2015 ersetzen.
Produkte, die somit den Anforderungen der Technischen Regelwerke der Zollunion bzw. der Eurasischen Wirtschaftsunion (bestehend aus Russland, Belarus, Armenien, Kasachstan, Kirgisistan) entsprechen, werden mit einem EAC-Kennzeichen markiert. Die einheitliche EAC-Kennzeichnung der Zollunion mit dem EAC-Zeichen wurde durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion Nr. 711 vom 15. Juli 2011 festgelegt.
Die oft in der Umgangssprache verwendete Bezeichnung „TR-Kennzeichnung“ in Verbindung mit der Konformitätsbestätigung mit Anforderungen der Technischen Regelwerke der ZU oder EAWU ist somit falsch. Seit Februar 2010 gilt die neue Auflistung der zertifizierungs- und deklarierungspflichtigen Produkte für den GOST-geregelten Bereich. Mit dem föderalen Gesetz Nr. 385 vom 30. Dezember 2009 über die Änderungen des föderalen Gesetzes „Über die technische Regulierung“ wurde auf persönlichen Antrag des damaligen russischen Präsidenten Dmitri Medwedew die ursprüngliche Frist bis 2010 aufgehoben und die Erarbeitung folgender Punkte angeordnet:
Die EAC-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb der fünf Vertragsstaaten umfassenden Eurasischen Wirtschaftsraums zu gewährleisten. Der Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 319 vom 18. Juni 2010, das Übereinkommen der Länder der Zollunion vom 18. November 2010 und der Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 620 vom 7. April 2011 legen als rechtliche Grundlage für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ein Produkt darf erst dann erstmals auf dem Gebiet der EAWU in den Verkehr gebracht und erstmals in den Betrieb genommen werden, wenn es den grundlegenden Anforderungen sämtlicher anwendbarer Technischer Regelwerke entspricht und wenn zum Nachweis der Gesetzeskonformität ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren nach den Verfahren gem. dem Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 319 vom 18. Juni 2010, dem Übereinkommen der Länder der Zollunion vom 18. November 2010 und dem Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 620 vom 7. April 2011 durchgeführt worden ist. Die hierfür vorgesehenen Verfahren sind u. a.
Mit der EAC-Kennzeichnung zeigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den je nach zutreffendem Technischen Regelwerk zu erfüllenden „Grundlegenden Anforderungen“ an. Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts (für Hersteller außerhalb der EAWU ist ein in der EAWU bevollmächtigter Vertreter erforderlich). Soweit der Hersteller außerhalb der EAWU seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, geht diese Verpflichtung an dessen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU, letztlich an den Inverkehrbringer über.
Die EAC-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen (oder Inbetriebnehmen) von Produkten, für die eine EAC-Kennzeichnung gefordert ist, nämlich in allen Teilnehmerstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion. Die EAWU umfasst die Mitgliedstaaten Russland, Belarus, Armenien, Kasachstan und Kirgistan.
Für die folgenden Produktgruppen gibt es Technische Regelwerke der ZU oder EAWU als Grundlage für die EAC-Kennzeichnung.
Geltende Technische Regelwerke der Zollunion und Eurasischen Wirtschaftsunion
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